Zielgruppe:
Arbeitssuchende mit LKW-Führerschein, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen oder von denen ein Nachweis gefordert wird.
Nach dem Grundsatz BGG 925 der Berufsgenossenschaft benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern.
Inhalt:
Beratungsgespräch mit Information, Erläuterung des Ausbildungsablaufs; Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum Bedienen von Flurförderzeugen / Gabelstaplern sowie ein praxis- und anwender-bezogenes Perfektionstraining im Bereich Ladung / Transport / Warenumschlag in Kleingruppen**; im Einzelnen:
11 UE (Stunden á 45 min.) Theoretische Ausbildung nach BGG 925:
Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion Flurfördergeräte, Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige Wartung und Prüfungen, Umgang mit Last, Sondereinsätze, Verkehrsregeln, Abschlussprüfung.