Zielgruppe
Arbeitssuchende, die sich im gewerblichen Bereich Personen-Kraftverkehr umorientieren wollen (Arbeitssuchende ohne Grundqualifizierung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtmasse, sofern ihr Führerschein für Bus nach dem 10.09.2008 oder für LKW nach dem 10.09.2009 erteilt wurde.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Inhalt:
Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs; Basiswissen Lkw / Bus behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer- Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die Lkw- und Busfahrer gleichermaßen betreffen und in denen die Verordnung nicht differenziert; Spezialwissen der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) Lkw bzw. Bus; Prüfungsvorbereitung / Übungen; Vorstellung zur Prüfung (incl. einmaliger Prüfgebühren IHK), im Einzelnen:
175 UE (Stunden á 45 min.) Theorieausbildung (+ Übung u. Prüfungsvorbereitung u. Prüfung) :
Basiswissen Lkw/Bus gem. Anlage 1 der BKrFQV: |
Spezialwissen Lkw gem. Anlage 1 der BKrFQV: | Alternative
<- entweder/oder -> |
Spezialwissen Bus gem. Anlage 1 der BKrFQV: |
1.1 Kinematische Kette | 1.4 Ladungssicherung | 1.5 Fahrgastsicherheit | |
1.2 (Sicherheits-) Technik Grund- lagenkapitel Fahrphysik |
2.2 Vorschriften im Güterverkehr | 1.6 Sicherheit der Ladung | |
2.1 Sozialvorschriften | 3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beträgt |
2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr |
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3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle |
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs |
3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unter- nehmens beiträgt |
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3.2 Kriminalität und illegale Einwanderer |
3.8 Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs |
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3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen |
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3.4 Körperliche und geistige Verfassung |