BKrFQG-Beschleunigte Grundqualifikation LKW/BUS

Zielgruppe

Arbeitssuchende, die sich im gewerblichen Bereich Personen-Kraftverkehr umorientieren wollen (Arbeitssuchende ohne Grundqualifizierung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtmasse, sofern ihr Führerschein für Bus nach dem 10.09.2008 oder für LKW nach dem 10.09.2009 erteilt wurde.

Voraussetzung

Mindestalter  18  Jahre

Inhalt:

Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs;  Basiswissen Lkw / Bus behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer- Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die Lkw- und Busfahrer gleichermaßen betreffen und in denen die Verordnung nicht differenziert; Spezialwissen der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) Lkw bzw. Bus;  Prüfungsvorbereitung / Übungen; Vorstellung zur Prüfung (incl. einmaliger Prüfgebühren IHK), im Einzelnen:

175 UE (Stunden á 45 min.) Theorieausbildung (+ Übung u. Prüfungsvorbereitung u. Prüfung) :

Basiswissen Lkw/Bus gem.
Anlage 1 der BKrFQV: 
Spezialwissen Lkw gem. Anlage 1 der BKrFQV: Alternative

<- entweder/oder ->

Spezialwissen Bus gem. Anlage 1 der BKrFQV:
1.1 Kinematische Kette 1.4  Ladungssicherung   1.5 Fahrgastsicherheit
1.2 (Sicherheits-) Technik Grund-
lagenkapitel Fahrphysik
2.2  Vorschriften im Güterverkehr   1.6 Sicherheit der Ladung
2.1 Sozialvorschriften 3.6  Verhalten, das zu einem positiven
Image des Unternehmens beträgt
  2.3 Kenntnis der Vorschriften
für den Personenverkehr
3.1 Risiken  des Straßenverkehrs
und Arbeitsunfälle
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des
Güterverkehrs
  3.6 Verhalten, das zu einem
positiven Image des Unter-
nehmens beiträgt
3.2 Kriminalität und
illegale Einwanderer
    3.8 Wirtschaftliches Umfeld
des  Personenverkehrs
3.3 Gesundheitsschäden
vorbeugen
     
3.4  Körperliche und geistige
Verfassung