Transporter (Klassen C1, C1E)

C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit nicht mehr als neun Sitzplätzen
(inkl. Fahrersitz) und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, sowie ein sehr kleiner Anhänger
bis 750 kg z.G. (siehe Fahrzeugschein des Anhängers).

[Mit diesem Führerschein dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1 im Inland, ohne Fahrgäste,
zur Überführung an einen anderen Ort oder zu technischen Probefahrten geführt werden.]

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Befristet: für jeweils 5 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: alle 5 Jahre

 

C1E

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit
mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf 12.000kg nicht übersteigen.

[Mit diesem Führerschein dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E im Inland, ohne Fahrgäste,
zur Überführung an einen anderen Ort oder zu technischen Probefahrten geführt werden.]

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis
7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
Befristet: für jeweils 5 Jahre
Einschluss der Klassen: BE sowie D1E sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung sowie augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: alle 5 Jahre

 

Besondere Ausbildungs-
fahrten
C1 auf C B auf CC1 und C1E C und CE
C1 auf C1EC auf CE(auf einmal)(auf einmal)
SoloZugSoloZug
Überland351335
Autobahn121112
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit130203