C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit nicht mehr als neun Sitzplätzen
(inkl. Fahrersitz) und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, sowie ein sehr kleiner Anhänger
bis 750 kg z.G. (siehe Fahrzeugschein des Anhängers).
[Mit diesem Führerschein dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1 im Inland, ohne Fahrgäste,
zur Überführung an einen anderen Ort oder zu technischen Probefahrten geführt werden.]
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Befristet: für jeweils 5 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: alle 5 Jahre
C1E
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit
mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf 12.000kg nicht übersteigen.
[Mit diesem Führerschein dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E im Inland, ohne Fahrgäste,
zur Überführung an einen anderen Ort oder zu technischen Probefahrten geführt werden.]
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis
7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
Befristet: für jeweils 5 Jahre
Einschluss der Klassen: BE sowie D1E sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung sowie augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: alle 5 Jahre
Besondere Ausbildungs- fahrten | C1 auf C | B auf C | C1 und C1E | C und CE | ||
---|---|---|---|---|---|---|
C1 auf C1E | C auf CE | (auf einmal) | (auf einmal) | |||
Solo | Zug | Solo | Zug | |||
Überland | 3 | 5 | 1 | 3 | 3 | 5 |
Autobahn | 1 | 2 | 1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 3 | 0 | 2 | 0 | 3 |