PKW (Klasse B und BE)

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Klasse B

– z.B. bis 750kg z. Gm. an 3,5t z. Gm. KFZ

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen ohne dem Führersitz.

Ungebremste Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse dürfen an Zugfahrzeuge bis
maximal 3,5t z. Gm. angehängt werden (Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges beachten!).

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.
Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger (Kombination) dürfen nicht
3,5t übersteigen.
(Maximal-Beispiel: KFZ mit z. Gm. von 2t (Leergewicht 1,5t) + Anhänger 1,5t z. Gm)

Einschluss der Klassen: L und M
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest

Klasse BE

Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen
mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die
Anhängelast das 1,5fache der zu zulässigen Gesamtmasse des ziehenden
Fahrzeuges betragen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t
z. Gm. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
(Maximal-Beispiel: KFZ mit z. Gm. von 3,5t + Anhänger 5,25t z. Gm)

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest

 

Besondere Ausbildungsfahrten
Überland5 (B)3 (B auf BE)
Autobahn4 (B)
1 (B auf BE)
Schulung bei Dämmerung und Dunktelheit3 (B)1 (B auf BE)